Sprungziele
Inhalt
  • Wahrnehmung der Aufgaben des Straßenbaulastträgers und Gewährleistung der Nutzung der Straßenverkehrsanlagen
  • Betrieb und bauliche Unterhaltung von öffentlichen Straßen, dazu gehören u. a. Straßen, Gehwege, Radwege, Bushaltestellen, Brücken, Lärmschutzwände
  • Die Stadt Neubrandenburg hat die Verkehrssicherungspflicht für die Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen der Stadt. Bei Bundesstraßen obliegt die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Neubrandenburg nur für Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege. Sie ist für die bauliche Unterhaltung der Straßenverkehrsanlagen zuständig.