- Durch die Abteilung Straßen- und Gleisverwaltung des Städtischen Immobilienmanagements wird der Winterdienst auf öffentlichen Straßen (Fahrbahnen und Gehwege) organisiert - über Aufträge an Betriebe - vergeben und kontrolliert.
- Der Winterdienst ist Bestandteil der Straßenreinigung.
- Der Umfang des Straßenwinterdienstes ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Hier ist festgelegt, welche Aufgaben den an Straßen anliegenden Grundstückseigentümern übertragen wurden und welche Aufgaben durch die Stadt zu erfüllen sind. Schwerpunkt der Straßen, welche durch die Stadt winterdienstlich zu behandeln sind, sind die Buslinien und Gefällestrecken.
- Pflichten/Aufgaben der Anlieger sind in der Abt. Straßen- und Gleisverwaltung des Städtischen Immobilienmanagements zu erfragen.