Petitionen sind schriftlich einzureichen. Die Schriftform ist nur bei Namensunterschrift gewahrt.
Ein Recht, Petitionen mündlich vorzubringen oder persönlich zu überreichen, besteht nicht.
Petitionen sind schriftlich einzureichen. Die Schriftform ist nur bei Namensunterschrift gewahrt.
Ein Recht, Petitionen mündlich vorzubringen oder persönlich zu überreichen, besteht nicht.