Auskunft über Zuständigkeitsbereiche und Arbeitsweise der Schiedsstellen
Die Schiedsperson untersteht in ihrer Tätigkeit im Bereich des Schlichtungsverfahrens der dienstlichen und fachlichen Aufsicht durch den Direktor des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Amtsgericht.
Mit den Beschlüssen der Stadtvertretung Nr. 509/32/12 vom 8. November 2012 und Nr. 315/17/16 vom 19. Mai 2016 wurden in der Stadt Neubrandenburg zwei Schiedsstellen eingerichtet.
Schiedsstellen sind zuständig für die außergerichtliche Schlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange sowie in Strafsachen, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.
Die Zuständigkeit der Schiedsstelle richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragsgegners:
- Schiedsstelle 1 (Oststadt, Katharinenviertel, Stadtgebiet Süd, Lindenbergviertel)
Doris Gartz
Tel.: 0395 7782365 - Schiedsstelle 2 (Vogelviertel, Reitbahnweg, Industrieviertel, Innenstadt, Stadtgebiet West, Datzeviertel)
Jens Drobek
Tel.: 0395 35176110 - Postanschrift der Schiedsstellen bei der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg:
Schiedsstelle 1 bzw. 2
Stadt Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg
Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes sowie die Unterschrift des Antragstellers enthalten.