- grundsätzlich 11,00 €
- kommt ein Vergleich zustande 21,00 €
- bei besonderen Schwierigkeiten des Falles Erhöhung der Gebühr bis 36,00 €
- zusätzliche Auslagen (Schreibauslagen, evtl. Sachverständige)
- Schiedsstellen werden nur tätig, wenn Kostenvorschuss durch Antragsteller gezahlt wird (im Regelfall 40,00 € - 50,00 €)
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