Sprungziele
Inhalt
  • Ein Zuwendungsbescheid kann erst ergehen, wenn ein von der Stadtverwaltung bestätigter Haushalt vorliegt.
  • Zuwendungen sind gemäß dem Vordruck "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" schriftlich zu beantragen (§§ 11, 12 sowie 14 VwVfG M-V).
  • Anträge auf Zuwendungen müssen die Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendungen erforderlich sind.
  • Der Zuwendungsempfänger hat die im Antrag enthaltenen Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen.
  • Insbesondere ist dem Antrag ein Finanzierungsplan entsprechend dem Vordruck mit aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben beizufügen.
  • Zuwendungen dürfen nur für solche Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind, es sei denn, die für die Bewilligung zuständige Abteilung hat im Einzelfall einem vorgezeigten Maßnahmebeginn zugestimmt.