- Genehmigung der Einschulung in die örtlich unzuständige Schule (Einschulung außerhalb des Einzugsbereiches)
- Genehmigung der Fortbeschulung in der durch Wohnortwechsel örtlich unzuständig gewordenen Schule
Beurteilung der persönlichen Gründe, die eine Einschulung/Fortbeschulung in der örtlich unzuständigen Schule aus Sicht der Eltern subjektiv erforderlich machen.
Für die Schulen der Stadt Neubrandenburg sind durch die Stadtvertretung keine Einzugsbereiche festgelegt worden.