Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen (eigene Forderungen und Forderungen von Fremdbehörden)
- z. B. der Innendienst ist verantwortlich für:
- Registrierung vollstreckbarer, öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (eigene Forderungen und Forderungen von Fremdbehörden)
- Forderungspfändungen
- Amtshilfeersuchen (außerhalb, eigene)
- Zwangsversteigerungen
- Zahlungsaufforderungen und Pfändungsankündigungen
- Türöffnungen - Beantragung
- Sicherungshypotheken
- Eidesstattliche Erklärungen
- Vollstreckungsgebühren
- Lastschriften
- Anhörungen sozialer Aspekte
- Widerspruchsbearbeitung