Sprungziele
Inhalt
  • Stellen des Entwässerungsantrages durch den Antragsteller
  • Bearbeitung der technischen Anschlussbedingungen
  • Erteilung einer Anschlussgenehmigung
  • Aufgrund der Abwassersatzung der Stadt Neubrandenburg ist ein Entwässerungsantrag erforderlich für:
    • den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen und deren Benutzung
    • die Herstellung, Erneuerung und Veränderung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Anschlussleitungen und öffentlichen Abwasserleitungen und -anlagen
    • die Einleitung von häuslichen, industriellem und anderem, nicht häuslichem Abwasser
    • eine wesentliche Änderung der Abwassermenge oder -zusammensetzung
    • eine Einleitung von Kondensat aus Feuerungsanlagen (Brennkessel) sowie Abwasser aus Ölabscheidern und ähnlichen Anlagen
    • die Einleitung von Grundwasser

Installation:

  • Durch den Anschlußnehmer ist für die Ausführung der Anschlussleitungen eine fachlich kompetente Firma zu beauftragen.