- Beratung von Bürgern, Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen
- Entgegennahme von Fundmeldungen zu Bodendenkmalen
- Führung Liste Bodendenkmale
- Kontrolle von Bodendenkmalen
- Veränderungen an Denkmalen oder in deren Umgebung sind lt. Denkmalschutzgesetz M-V genehmigungspflichtig. Ist eine Baugenehmigung notwendig, so beinhaltet diese die denkmalrechtliche Genehmigung.
- Der Fund von Denkmalen (Bodendenkmale) ist anzeigepflichtig.
Frist: unverzüglich