Sprungziele
Inhalt
  • Beratung von Bürgern, Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen
  • Entgegennahme von Fundmeldungen zu Bodendenkmalen
  • Führung Liste Bodendenkmale
  • Kontrolle von Bodendenkmalen
  • Veränderungen an Denkmalen oder in deren Umgebung sind lt. Denkmalschutzgesetz M-V genehmigungspflichtig. Ist eine Baugenehmigung notwendig, so beinhaltet diese die denkmalrechtliche Genehmigung.
  • Der Fund von Denkmalen (Bodendenkmale) ist anzeigepflichtig.

Frist: unverzüglich