Sprungziele
Inhalt
  • Bei Neubau eines Spielplatzes nach § 8 Landesbauordnung M-V Beantragung über Bauordnungsamt.
  • Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein ausreichend großer Kleinkinderspielplatz anzulegen (vgl. § 8 (2) LBauO M-V).