Aufgaben und Ziele der Lärmaktionsplanung:
Lärm ist unerwünschter Schall - das ist wohl die einfachste und prägnanteste Definition von Lärm. Dabei kann es sich um technische Geräusche (Verkehr, Industrie, Baustellen) oder Geräusche unserer sozialen Umwelt handeln (Kinder, Nachbarn, Sport und Freizeit, Musik jeder Art).
Lärm ist eine der am stärksten empfundenen und am meisten unterschätzten Umweltbeeinträchtigungen in Deutschland. Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes (2011) fühlen sich z. B. 59 % der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm wesentlich gestört und belästigt, davon sogar 36 % hochgradig. Nur 17 % der Bevölkerung werden nicht durch Straßenverkehrslärm belästigt, der damit die häufigste Lärmquelle ist.
Lärm kann neben einer Einschränkung der Lebensqualität nachhaltige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden hervorrufen. Neben bleibenden Schäden durch kurzzeitige hohe Schallspitzen oder Dauerschall, wie Beeinträchtigungen des Hörvermögens bis hin zur Schwerhörigkeit oder Ohrgeräusche (Tinnitus), wirkt Lärm auch auf den gesamten Organismus, indem er körperliche Stressreaktionen auslöst, die sogenannten extra-auralen Wirkungen. Diese Wirkungen setzen weit unterhalb der gehörschädigenden Schallpegel ein, d. h. bei Schallpegeln, wie sie in unserer typischen Lebensumwelt vorkommen (z. B. Verkehrslärm). Durch die Aktivierung des autonomen Nervensystems und des hormonellen Systems werden vermehrt Stresshormone ausgeschüttet. Dadurch verändern sich Blutdruck, Herzfrequenz und andere Kreislauffaktoren. Diese Reaktionen treten auch im Schlaf und bei Personen auf, die meinen, sich an Lärm gewöhnt zu haben. Folgen können Herzinfarkte, Lernstörungen und Tinnitus sein.
Einer aktuellen Untersuchung der WHO (2012) für Europa zur Folge führt Verkehrslärm im Westen der Europäischen Region jährlich zum Verlust von über einer Million gesunden Lebensjahren, sei es durch Erkrankung, Behinderung oder vorzeitigen Tod.
Die Lärmbekämpfung hat daher für jede Kommune beim Bemühen um einen besseren Umweltschutz eine besondere Bedeutung.
Die Europäische Gemeinschaft hat mit der im Jahr 2002 in Kraft getretenen europäische Richtlinie 2002/49/EG über die "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (EG-Umgebungslärmrichtlinie) den Weg in Richtung rechtlicher Regelungen auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt beschritten. Die 2005 in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie schreibt zum ersten Mal Fristen vor, bis wann Lärmkarten und Lärmaktionspläne zur Minderung der Lärmbelastungen aufzustellen sind und wie die Öffentlichkeit angemessen an diesem Prozess zu beteiligen ist. Darüber hinaus sind Daten zur Lärmbelastung über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an die EU zu übermitteln.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es letztendlich, in allen schutzwürdigen Gebieten der Stadt die Lärmbelastung so weit zu vermindern, dass definierte Zielwerte eingehalten werden.