Im Lärmaktionsplan sollen die Maßnahmen zur Lärmminderung dargestellt werden. Er ist mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und falls erforderlich, zu überarbeiten.
Lärmaktionspläne haben den Mindestanforderungen des Anhangs V der Richtlinie 2002/49/EG zu entsprechen, d.h. sie haben neben den aus den Lärmkarten gewonnenen Informationen wie
- die Beschreibung der zu berücksichtigenden Straßenabschnitte
- die zuständige Behörde
- den rechtlichen Hintergrund
- geltende Grenzwerte
- eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
- Anzahl der Personen, die Lärm ausgesetzt sind
- Angabe der verbesserungswürdigen Situationen und Probleme
folgende Inhalte aufzuweisen
- die bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung,
- die langfristige Strategie zur Lärmminderung,
- die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans
Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.
Die Lärmaktionsplanung ist als ein langfristiger Prozess zur Gestaltung eines "stadtverträglichen Verkehrs" zu verstehen, der nicht mit der termingerechten Abgabe eines Planes beendet ist.