Sprungziele
Inhalt
  • ca. vier Wochen

Werden Schallpegelmessungen oder eine Einbeziehung eines Gutachters notwendig, verlängert sich diese Zeit.

Zur Abstellung technischer und/oder baulicher Mängel ist dem Anlagenbetreiber ebenfalls in der Regel eine angemessene Frist einzuräumen.