Sprungziele
Inhalt
  • Die Kosten für Bergung, tierärztlicher Untersuchung und Behandlung verletzter und getöteter Haustiere hat in jedem Fall der Eigentümer zu tragen.
  • Ist der Eigentümer nicht zu ermitteln, übernimmt das Tierheim die Kosten für die Untersuchung und Behandlung verletzter Fundtiere.
  • In den übrigen Fällen trägt die Abt. Brandschutz/Rettungsdienst die anfallenden Kosten.
  • Die Höhe der Kosten für die Bergung richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung für die öffentliche Feuerwehren der Stadt Neubrandenburg.