Gegen den Halter wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und in einem Leistungsbescheid die Kosten der Ersatzvornahme (Abschleppkosten) auferlegt.
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Gegen den Halter wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und in einem Leistungsbescheid die Kosten der Ersatzvornahme (Abschleppkosten) auferlegt.