Gegen den Halter des abgeschleppten Fahrzeuges wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Außerdem werden ihm separat in Form eines Leistungsbescheides, die Kosten der Ersatzvornahme (Abschleppvorgang) auferlegt.
Hauptmenü
Gegen den Halter des abgeschleppten Fahrzeuges wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Außerdem werden ihm separat in Form eines Leistungsbescheides, die Kosten der Ersatzvornahme (Abschleppvorgang) auferlegt.