Sprungziele
Inhalt

Neben dem in der Regel fälligen Verwarn-/Bußgeld werden die Kosten in Rechnung gestellt, die der Verwaltung durch die Abschleppmaßnahme entstanden sind.

Diese können in Ihrer Höhe aufgrund von Begleitumständen (z.B. Feiertag, Wochenende, Nachts) unterschiedlich sein. Der konkrete Betrag kann von den Betroffenen jeweils dem Leistungsbescheid entnommen werden.

Grundsätzlich beläuft sich der fällige Gesamtbetrag (Kosten, Auslagen, Gebühren) jedoch auf eine Summe zwischen 100,00 € und 150,00 €.