- Erteilung eines befristeten Fahrverbotes
- Aufbewahrung des Führerscheines nach Fahrverbot
Ein befristetes Fahrverbot wird ausgesprochen bei:
1. Geschwindigkeitsüberschreitung
-
- innerhalb der Ortschaft
- 31 km/h - 40 km/h - 1 Monat Fahrverbot
- 41 km/h - 50 km/h - 1 Monat Fahrverbot
- 51 km/h - 60 km/h - 2 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h - 3 Monate Fahrverbot
- außerhalb der Ortschaft
- 41 km/h - 50 km/h - 1 Monat Fahrverbot
- 51 km/h - 60 km/h - 1 Monat Fahrverbot
- über 60 km/h - 2 Monate Fahrverbot
- innerhalb der Ortschaft
2. Nichtbefolgen des Rotlichtes über 1 Sekunde
- 1 Monat Fahrverbot