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Die Entgegennahme und Rückgabe der Führerscheine erfolgt in der Abt. Einwohnerservice, SG Bürgerservice.

Die Verwahrung aufgrund eines Fahrverbotes einer anderen Behörde erfolgt nur dann, wenn der Betroffene seinen Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in der Stadt Neubrandenburg hat und die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, sich mit der Abgabe des Führerscheines zur Verwahrung in Neubrandenburg einverstanden erklärt. Bitte holen Sie sich die vorherige Genehmigung ein.

Bei Abgabe des Führerscheines sind vorzulegen:

  • Bußgeldbescheid
  • Führerschein
  • Vollmacht, wenn der Führerschein nicht vom Betroffenen selbst abgegeben wird
  • Personalausweis - bei Vollmacht