- Ohne vorherige Information an den Eigentümer und ohne Anbringung eines Aufklebers werden Fahrzeuge durch das Ordnungsamt im sofortigen Vollzug beseitigt, wenn eine gegenwärtige Gefahr nicht anders abgewendet werden kann und die Maßnahme zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
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