Zur persönlichen Vorsprache in der Bußgeldabteilung sind das Schreiben oder der Bescheid der Behörde und ggf. der Personalausweis mitzubringen.
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Zur persönlichen Vorsprache in der Bußgeldabteilung sind das Schreiben oder der Bescheid der Behörde und ggf. der Personalausweis mitzubringen.