Im Bußgeldverfahren werden Verfahrenskosten in Höhe von 25,00 Euro (§ 107 OWiG) und Auslagen der Postzustellung von 3,50 Euro (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 OWiG) erhoben.
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Im Bußgeldverfahren werden Verfahrenskosten in Höhe von 25,00 Euro (§ 107 OWiG) und Auslagen der Postzustellung von 3,50 Euro (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 OWiG) erhoben.