Einhaltung der Ladungsfristen laut Geschäftsordnung sowie der "Drei-Tages-Frist"(lt. Hauptsatzung) der öffentlichen Bekanntmachung vor dem Sitzungstag.
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Einhaltung der Ladungsfristen laut Geschäftsordnung sowie der "Drei-Tages-Frist"(lt. Hauptsatzung) der öffentlichen Bekanntmachung vor dem Sitzungstag.