Sprungziele
Inhalt
  • Anmeldung mit alleiniger Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung in Neubrandenburg nach Zuzug aus einer außerhalb von Neubrandenburg befindlichen Wohnung.

Allgemeine Informationen:

  • Meldepflichtig ist jede Person, die eine Wohnung in Neubrandenburg bezieht.
  • Die Meldefrist beträgt gemäß Bundesmeldegesetz zwei Wochen nach Einzug.
  • Nach der erfolgten Anmeldung erhält die meldepflichtige Person eine amtliche Meldebestätigung.