- Anmeldung mit alleiniger Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung in Neubrandenburg nach Zuzug aus einer außerhalb von Neubrandenburg befindlichen Wohnung.
Allgemeine Informationen:
- Meldepflichtig ist jede Person, die eine Wohnung in Neubrandenburg bezieht.
- Die Meldefrist beträgt gemäß Bundesmeldegesetz zwei Wochen nach Einzug.
- Nach der erfolgten Anmeldung erhält die meldepflichtige Person eine amtliche Meldebestätigung.