- Wohnungsgeberbestätigung (vom Eigentümer der die Wohnung vermietet, vom Hauptmieter zur Untermiete). Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Wohnungsgeberbestätigung als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
- Dokumente aller mitziehenden Familienangehörigen (Personalausweis, wenn vorhanden Reispass), bei Kindern: wenn vorhanden Ausweis und/oder Pass, sonst Geburtsurkunde
- Betreuerausweis und Personalausweis des Betreuers und die vorher genannten Dokumente.
- Vorsorgevollmacht und Personalausweis des Vorsorgebevollmächtigten und die vorher genannten Dokumente.
- Meldeschein, Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten zur Abgabe des Meldescheines und die vorher genannten Dokumente.
- Bei Zuzug von geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Eltern mit ehelichen Kindern ist immer ein Nachweis über die Personensorge vorzulegen. Haben die Eltern gemeinsames Sorgerecht, muss der Zuziehende, sofern er aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, eine Erklärung des anderen Elternteils vorlegen, in dem bestimmt ist, dass das Kind hauptwohnlich bei dem anderen Elternteil angemeldet werden darf. Ledige, alleinstehende Väter müssen einen Nachweis über das (möglicherweise auch alleinige) Sorgerecht erbringen.
Hauptmenü