Sprungziele
Inhalt
  • Soll eine Eheschließung beim Standesbeamten angemeldet werden, so ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Verlobte wohnt, vorzulegen.

Allgemeine Informationen:

  • Die Aufenthaltsbescheinigung wird für Einwohner der Stadt Neubrandenburg im Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eheschließung ausgestellt oder auch im Bereich Bürgerservice im Rathaus.