- Verwaltungsgebühr:
- Entstehen der Gebührenschuld: mit Eingang des Antrages bei der Stadt Neubrandenburg
- Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach den §§ 3 bis 6 FTG M-V: 10,00 bis 250,00 Euro gemäß Tarifstelle 10 der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums (KostVO IM M-V)
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