Sprungziele
Inhalt
  • Entgegennahme von Anträgen und Erteilung der Zustimmung (Unbedenklichkeit) bei Starts und Landungen von
    • Fallschirmspringern
    • Hubschraubern
    • Heißluftballons

außerhalb von Flugplätzen

Allgemeine Informationen:

  • Genehmigung erteilt Wirtschaftsministerium des Landes M-V - Referat Luftfahrt
  • Genehmigung ist abhängig von
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Oberbürgermeister
    • Zustimmung des Grundstückseigentümers