- Entgegennahme von Anträgen und Erteilung der Zustimmung (Unbedenklichkeit) bei Starts und Landungen von
- Fallschirmspringern
- Hubschraubern
- Heißluftballons
außerhalb von Flugplätzen
Allgemeine Informationen:
- Genehmigung erteilt Wirtschaftsministerium des Landes M-V - Referat Luftfahrt
- Genehmigung ist abhängig von
- Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Oberbürgermeister
- Zustimmung des Grundstückseigentümers