Sprungziele
Inhalt
  • Ist die Örtlichkeit nicht geeignet (Gefahr für öffentliche Sicherheit), kann die Unbedenklichkeit nicht erteilt werden, unbeschadet der Zustimmung durch den Eigentümer.
  • Ist das Grundstück städtisches Eigentum, ist das zuständige Amt in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.