Die Bauaufsicht berät zu allen Fragen rund um das öffentliche Baurecht. Das können Fragen zu materiellen Anforderungen an Ihr Bauvorhaben als auch zu Verfahrensvorschriften sein.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Fragen möglichst vorhabenbezogen konkret gestellt werden.
Ein Beratungsgespräch ersetzt keinen Vorbescheid.