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Inhalt
  • Entgegennahme eines Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Weiterleitung des Antrages an das Bundeszentralregister.

Allgemeine Informationen:

  • Jeder Gewerbetreibende kann für sich
    • a) als natürliche Person in jeder Meldebehörde, bei der er mit einer Wohnung gemeldet ist oder
    • b) als juristische Person für seine Firma in dem Bereich der Verwaltung, in dem die Firma den Hauptsitz hat
      einen Antrag stellen und erhält Auskunft ggf. zu
    • a) seinen persönlichen Daten oder
    • b) zu den Daten seiner Firma.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann ab sofort online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) unter www.bundesjustizamt.de beantragt werden. Dort können Sie sich auch über die Voraussetzungen informieren.