- Aufnahme von Anträgen für die Erteilung, Verlängerung und Ausdehnung von Reisegewerbekarten
Allgemeine Informationen:
- Das Reisegewerbe wird benötigt:
- bei der Teilnahme an Märkten, Messen und Verkaufsveranstaltungen
- aufsuchen von Kunden ohne Bestellung (von Haus zu Haus)
- für die Tätigkeit des Schaustellers
- das Reisegewerbe kann in eigener Person ausgeübt werden (in der Umgangssprache selbständiges Reisegewerbe)
- oder als Arbeitnehmer (Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der originalen Reisegewerbekarte des Arbeitgebers ist notwendig)
Hinweis:
Die Ausübung der Tätigkeit ohne Erlaubnis stellt eine Ordungswidrigkeit dar. Die Fortsetzung des unerlaubten Betriebes kann durch die zuständige Behörde verhindert werden.