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Inhalt
  • Aufnahme von Anträgen für die Erteilung, Verlängerung und Ausdehnung von Reisegewerbekarten

Allgemeine Informationen:

  • Das Reisegewerbe wird benötigt:
    • bei der Teilnahme an Märkten, Messen und Verkaufsveranstaltungen
    • aufsuchen von Kunden ohne Bestellung (von Haus zu Haus)
    • für die Tätigkeit des Schaustellers
    • das Reisegewerbe kann in eigener Person ausgeübt werden (in der Umgangssprache selbständiges Reisegewerbe)
    • oder als Arbeitnehmer (Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der originalen Reisegewerbekarte des Arbeitgebers ist notwendig)

Hinweis:

Die Ausübung der Tätigkeit ohne Erlaubnis stellt eine Ordungswidrigkeit dar. Die Fortsetzung des unerlaubten Betriebes kann durch die zuständige Behörde verhindert werden.