- Abmelden eines Fahrzeuges
Allgemeine Informationen:
- Bei Abmeldung werden immer Kennzeichen entwertet und der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung I mit einem Vermerk über die Abmeldung wieder ausgehändigt.
- Bei Verschrottung eines PKW und eines Kfz für Güterbeförderung bis 3,5 t ist der Verwertungsnachweis bei der Kfz-Zulassung vorzulegen.
- Die Abmeldung ist auch für Fremdkennzeichen möglich.