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  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Allgemeine Informationen:

  • Bei Außerbetriebsetzung werden immer Kennzeichen entwertet und der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung I mit einem Vermerk über die Abmeldung wieder ausgehändigt.
  • Die Reservierung eines NB-Kennzeichens nach Außerbetriebsetzung kann für 12 Monate erfolgen.
  • Die Außerbetriebsetzung ist auch für Fremdkennzeichen möglich.