- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Allgemeine Informationen:
- Bei Außerbetriebsetzung werden immer Kennzeichen entwertet und der Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung I mit einem Vermerk über die Abmeldung wieder ausgehändigt.
- Die Reservierung eines NB-Kennzeichens nach Außerbetriebsetzung kann für 12 Monate erfolgen.
- Die Außerbetriebsetzung ist auch für Fremdkennzeichen möglich.