- Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
- Eintragung im Führungszeugnis und damit verbundene Anforderung der Strafakte
- Eintragung im Gewerbezentralregister
- Nichtzahlung öffentlicher Beiträge und Gebühren
- Steuerrückstände
- begangene Ordnungswidrigkeiten
- anhängige Gewerbeuntersagungsverfahren
- unvollständige Antragsunterlagen
- Handelsregisterauszüge, die den beantragten Gegenstand nicht enthalten u. ä.
Hinweis:
Die Ausübung o. g. Tätigkeit ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Fortsetzung des unerlaubten Betriebes kann durch die zuständige Behörde verhindert werden.