- Fahrzeugbrief /Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten bzw. Untersuchungsbericht
Wichtiger Hinweis:
Bei der Änderung von Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, erfolgt immer ein Umtausch beider Fahrzeugdokumente. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein müssen vorgelegt werden.