- Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
Verlust und Diebstahl von Kennzeichen:
- Bei Diebstahl von amtlichen Kennzeichen ist Anzeige bei der Polizei erforderlich (Fahndungsausschreibung).
- Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens: Verlusterklärung an Eides statt bei der Kfz-Zulassung