Sprungziele
Inhalt
  • Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Neubrandenburg
  • Bei Wechsel des Wohnsitzes und/oder des Halters kann das bisherige noch dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen im gesamten Bundesgeiet beibehalten werden.
  • Die Pflicht zur Mitteilung des Wohnsitzwechsels und Umschreibung auf die neue Adresse bleibt bestehen.