- Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Neubrandenburg
- Bei Wechsel des Wohnsitzes und/oder des Halters kann das bisherige noch dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen im gesamten Bundesgeiet beibehalten werden.
- Die Pflicht zur Mitteilung des Wohnsitzwechsels und Umschreibung auf die neue Adresse bleibt bestehen.
Dokumente:
Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde (PDF, 26 kB, 09.12.2025)
Einwilligung - Minderjährige als Fahrzeughalter (PDF, 136 kB, 09.12.2025)
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 97 kB, 09.12.2025)