- Entgegennahme und Prüfung des Fahrerlaubnisantrages von Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis
Anerkennung ausländischer Führerscheine:
- Grundsätzlich ist die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis bzw. die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis an den Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis möglich.
- Die Bearbeitungsweise ist abhängig vom Herkunftsland (EU-EWR, andere Staaten).