Fördermittel für Fischerinsel zugesichert
Für die Fischerinsel im Süden des Tollensesees gibt es Fördermittel. Rund 94.000 Euro stellt das Land dafür in diesem Jahr zur Verfügung. „Das Geld reicht nicht aus, um das denkmalgeschützte Haus auf der Insel zu sanieren. Wir sind aber verpflichtet Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen und weitere Planungsmaßnahmen in Gang zu setzen. Dies können wir jetzt tun“, machte Oberbürgermeister Silvio Witt deutlich.
Seit Jahren bereitet die Fischerinsel und das denkmalgeschützte vom Verfall bedrohte Gebäude der Stadt Sorgen. Die letzten Instandsetzungsmaßnahmen an dem Haus wurden im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) im Jahr 2006 durchgeführt.
Hinzu kommt, dass es sich bei der Fischerinsel um einen äußerst sensiblen Bereich im Spannungsfeld zwischen Naturschutzgebiet (Nonnenhof) und dem Denkmalschutz handelt. Außerdem gehört die Fischerinsel zum Vogelschutzgebiet mit europaweiter Bedeutung und den entsprechend strengen Regularien was die Nutzung betrifft. Die Fischerinsel liegt im Brutgebiet des Vogelschutzgebietes und darf nicht betreten werden. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises außerhalb der Brutzeit ist dies möglich. Das Gebäude ist demnach nicht nutzbar, steht aber unter Denkmalschutz. Dieser Denkmalstatus verpflichtet wiederrum zu entsprechenden Maßnahmen, um den Erhalt zu sichern. Das Gebäude auf der Insel ist eines der ältesten noch stehenden Häuser in Neubrandenburg. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude wurde schon im Jahr 1729 in Ratsprotokollen erwähnt. Bis in die 1970er-Jahre übernachteten noch Fischer in dem Haus. Seitdem steht es weitestgehend leer.
Welche konkreten Sicherungsmaßnahmen mit dem Geld aus Schwerin in diesem Jahr vorgenommen werden können, wird derzeit geprüft.