- Die örtliche Zuständigkeit der Ordnungsbehörde und des Tierheims richtet sich nach dem Fundort des Tieres.
- Die Aufgaben der Ordnungsbehörde sind:
- Vorhaltung von Unterbringungsmöglichkeiten für Fundtiere.
- Erlass von Kostenbescheiden bei sichergestellten Tieren an den verantwortlichen Eigentümer.
- Freigabe von Tieren zur Weitervermittlung nach deren Sicherstellung, wenn Eigentümer nicht ermittelt wurde.
Allgemeine Informationen:
- Der Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg ist die für das Fundrecht zuständige Behörde.
- Die Stadt Neubrandenburg hält zwei Tierheime vor. Für Hunde und Katzen steht das Tierheim in der Bergstraße 25, 17033 Neubrandenburg und für sonstige Tiere das Tierheim Hinterste Mühle 2, 17033 Neubrandenburg zur Verfügung. Die Betreibung der Tierheime zur Verwahrung der Fundtiere wurde vom Oberbürgermeister auf die Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH übertragen.
- Im Tierheim werden auch herrenlose Tiere, die vorher entweder durch Bürger festgehalten oder durch die Feuerwehr eingefangen wurden, sichergestellt. (Unbeaufsichtigte, freilaufende Tiere (Hunde) stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar (VO über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)).
- Die Regeln zum Umgang mit Fundtieren finden Sie hier.