- Nach Klärung der Umstände werden Tiere (Hunde, Katzen) auch im Tierheim untergebracht, wenn
- Eigentümer durch Polizei verhaftet wird
- Zwangsräumung beim Eigentümer vorgesehen ist
- in Ausnahmefällen (d. h. kein anderer Verantwortlicher vorhanden) der Eigentümer ins Krankenhaus muss
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