- Fundtiere:
- richtet sich nach Dauer des Aufenthaltes im Tierheim und nach Tierart
- zunächst der Eigentümer, bei Weitervermittlung der neue Eigentümer
- zu zahlen bei der Abholung aus dem Tierheim
- sichergestellte Tiere
- mittels Kostenbescheid
- je nach Einsatzaufwand der Feuerwehr
- innerhalb eines Monats nach Zustellung des Kostenbescheides
Hauptmenü