- Beratung der Wohngeldantragsteller
- Ausgabe/Annahme und Prüfung der Antragsunterlagen
- Bearbeitung der Wohngeldanträge (Ablehnung/Bewilligung/Zahlbarmachung)
Allgemeine Informationen:
- Zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbstgenutzten Wohnraum gewährt.
- Wer die persönlichen Voraussetzungen für die Zahlung eines Wohngeldes erfüllt, hat einen Rechtsanspruch darauf, aber
- Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.