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Aktuelle Informationen zum Wohngeld

Die Mitarbeiter*innen der Wohngeldbehörde erreichen Sie telefonisch und persönlich unter folgenden Sprechzeiten:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr

Die Bearbeitung der Wohngeldanträge erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der wohngeldberechtigten Person zurzeit durch folgende Mitarbeiter*innen:

Name
Buchstaben
Telefon
Zimmer
Frau Wassenaar
Stellv. Leiterin/ Kasse
A
0395 555-2621
238
Frau Beutel
E, R, P
0395 555-2779
214
Frau Blessin
G, N, Y, Z
0395 555-2628
245
Frau Blümel

0395 555-2193
239
Frau Böhnke
K
0395 555-2539
243
Frau Effenberger
L
0395 555-2624
212
Herr Hille
D, S, ST, U, X
0395 555-2623
246
Frau Jacobs
H, J
0395 555-2149
240
Frau Krüger
I, O, Q, V, W
0395 555-2072
213
Frau Schönfeldt
M, F
0395 555-2626
244
Frau Schwiemann
SCH, T
0395 555-2582
247
Frau Päpcke
B, C
0395555-2134
208

E-Mail: Wohngeld@neubrandenburg.de 

Die Bearbeitungszeit der Wohngeldanträge beträgt derzeit bis zu 3 Monate.


Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.
Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen