Allgemeinverfügung über die Meldepflicht von Veranstaltungen ab dem 12.3.2020
Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gilt die Allmeinverfügung über die Meldepflicht von Veranstaltungen mit 50 bis 999 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19.