- Personalausweis oder Reisepass
- Vorlage alter Führerschein
- biometrietaugliches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)
- Führungszeugnis für die Verlängerung der Klasse D
- augenärztliches Zeugnis (Verkehrsmediziner oder Augenarzt)
- ärztliche Untersuchung
- bei Verlängerung der Klasse D ab dem 50. Lebensjahr ein Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Pkt. 2 FeV
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