- Beantragung einer Bescheinigung für den Erhalt der Investitionszulage
- Annahme des Antrages und Bearbeitung
Allgemeine Informationen:
- Bürger können für getätigte Investitionen nach der Steuergesetzgebung eine Investitionsförderung erhalten. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung der Gemeinde, dass das Vorhaben im Zeitpunkt des Investitionsabschlusses nicht in einem Gebiet gelegen hat, das durch Bebauungsplan oder sonstige Satzung als Industriegebiet, Gewerbegebiet oder als Sondergebiet im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung festgesetzt ist.
- Bürger können für getätigte Investitionen nach der Steuergesetzgebung eine Investitionsförderung erhalten. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung der Gemeinde, dass das Vorhaben im Zeitpunkt des Investitionsabschlusses in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nach Baugesetzbuch, einem förmlich festgelegten Erhaltungssatzungsgebiet nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches oder in einem Gebiet, dass durch Bebauungsplan als Kerngebiet im Sinne des § 7 der Baunutzungsverordnung festgelegt ist oder das auf Grund der Bebauung der näheren Umgebung diesem Gebiet entspricht, liegt.