Aufnahme von Anträgen und Neuerteilung von Führerscheinen
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die entzogene Fahrerlaubnis.
- Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.
- Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
- Eintragung im Führungszeugnis oder
- Eintragungen im Fahreignungsregister
- Anordung von Gutachten
- ggf. Anordnung einer theoretischen und praktischen Prüfung