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Aufnahme von Anträgen und Neuerteilung von Führerscheinen

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die entzogene Fahrerlaubnis.
  • Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.
  • Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
    • Eintragung im Führungszeugnis oder
    • Eintragungen im Fahreignungsregister
    • Anordung von Gutachten
    • ggf. Anordnung einer theoretischen und praktischen Prüfung