Allgemeine Informationen
Endet die Hundehaltung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.
Endet die Hundehaltung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.