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Besondere Vorraussetzungen

  • Die steuerliche Abmeldung der Hundehaltung erfolgt nur unter Vorlage des Personalausweises durch den Hundehalter oder dessen Ehegatten.
  • Melden Personen die Hundehaltung für einen anderen Haushalt ab, so ist eine Vollmacht des Hundehalters unter Vorlage des Personalausweises der meldenden Person zu übergeben.
  • Abmeldende Personen müssen geschäftsfähig sein.
  • Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
  • Die Steuermarke ist an die Stadt zurückzugeben.