- EU-Kartenführerschein
- falls vorhanden: erteilter Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Führungszeugnis (Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde) mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"
- augenärtzliches Zeugnis/Gutachten (darf nicht äter als 1 Jahr sein)
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (nur bei Ersterteilung - Taxi)
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